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Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die in dieser Preisliste aufgeführten Preise gelten

  • für Lieferungen ab Werk
  • ausschließlich Versandverpackung
  • ausschließlich Frachtkosten
  • zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
Alle bisherigen Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.Reparaturen werden nach Aufwand berechnet. Der derzeit gültige Stundensatz beträgt 50,00 EUR. Es gelten ausschließlich unsere Ihnen bekannten Verkaufs- und Lieferbedingungen (siehe Anhang), die Bestandteile dieser Preisliste sind. Änderungen des Lieferprogrammes durch technische Weiterentwicklungen behalten wir uns vor.

Zahlungsbedingungen

2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen oder bis 30 Tage netto,4 % Skonto bei Abbuchung. Bei Erstbestellung erfolgt Lieferung auf Nachnahme abzgl. 2% Skonto.

Mindestbestellwert

Mindestbestellwert je Bestellung 100,00 EUR (netto). Bei Bestellungen unter 100,00 EUR erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 25,00 EUR.

Lieferbereitschaft

Standardprodukte in Kleinmengen: kurzfristig ab Lager, Standardprodukte in Groß-Abnahme: auf Anfrage, schnellstmöglich Sonderanfertigungen: auf Anfrage.

Verpackung und Versand

Die Verpackungs- und Versandkosten werden nach dem Warenwert berechnet:

Tarife für Normalversand:
0,01 EUR bis 300,00 EUR = 3,0% Verpackungs- und Versandkosten,
300,01 EUR bis 1.200,00 EUR = 1,5% Verpackungs- und Versandkosten,
1.200,01 EUR bis 2.000,00 EUR = 0,5% Verpackungs- und Versandkosten,
2.000,01 EUR und mehr frei = Haus!

Grundsätzlich erfolgt die Warenversendung auf die für uns kostengünstigste Versandart. Spezielle Versandarten wie z.B. Express erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und dieser hat die Kosten für diesen Versand selbst zu tragen!

Rücksendung

Bei Falschbestellung kann Rücksendung bzw. Umtausch nur in der Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer und des Lieferdatums erfolgen. Die hierfür entstehenden Bearbeitungsgebühren müssen wir im Einzelfall mit 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch mit 20,00 EUR berechnen.

Gewährleistung

Für die Produkte gewähren wir 3 Jahre Werks-Garantie. Für Handelsprodukte gewähren wir die Garantie der Vorlieferanten. Haftungsausschluss. Wir haben alle Sorgfalt walten lassen, um vollständige und aktuelle Informationen in diesem Katalog abzudrucken. Wir übernehmen jedoch weder Garantie noch die juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung in Zusammenhang mit diesen Informationen.

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angeboteund Vertragsannahme-Erklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratung und Auskünften. Sie werden durch die Erteilung eines Auf-trages vom Besteller als verbindlich anerkannt. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen gelten diese Bedingungen entsprechend.
  2. Hiervon abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Wirwidersprechen Ihnen schon hiermit ausdrücklich.
  3. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen läßt dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen wie den Vertrag im übrigen unberührt.
  4. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand füralle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auch im Wechsel- und im Scheckprozeßausschließlich der Sitz des Lieferers. Unsere Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.

II. Angebot und Abschluss

  1. Angebote sind freibleibend. Es gilt der jeweilige am Tag der Lieferung gültige Preis. Die angegebenen und in Preislisten oder ähnlichem enthaltenen Preise verstehen sich ab Werk bzw. abLager ausschließlich gesetzlicher MWSTund sämtlicher Nebenkosten (z.B. Verpackung,Versicherung, Fracht, Steuern, Zölle und ähnlichem), soweit nichts anderes schriftlich vereinbartwird. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Verkäufern, Vertretern, Monteur undServicetechniker bedürfen zur Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Erhöhen sich nachträglich die Preise durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben oder ähn-lichem, Änderung der Lohn- und Materialkosten, so sind wir zur Berichtigung der Preise berechtigt.
  3. Verfolgt wird eine Produktpolitik ständiger Entwicklung und Verbesserung. Deshalb bleiben Änderungen der technischen Daten ohne Ankündigung vorbehalten. Zeichnungen, Maße, Ablichtungen, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgeblich, es sei dennbei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Technische Veränderungen in Konstruktion, Material,Form usw. bleiben auch während der Lieferzeiten vorbehalten.

III. Lieferzeit, Lieferung, Gefahrenübergang

  1. Der Verkäufer ist bemüht, die von ihm angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine Gewähr hierfür im Sinne eines Fixgeschäftes wird jedoch nicht übernommen. Angaben über Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlichbestätigt haben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zuerbringen hat.
  2. Ereignisse höherer Gewalt und unvorhergesehene Hindernisse, welche außerhalb des Willens des Verkäufers liegen (Stromeinschränkungsmaßnahmen, Arbeitskampf, allgem. Betriebs-,Transport- und Lieferschwierigkeiten), verlängern die Lieferfrist - auch verbindliche- um angemes-sene Zeit. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten und dessen Unterlieferanten eintreten. Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, können in diesen Fällen nicht gegen uns geltend gemacht werden. Sofern ein Lieferwerk uns gegenüber von der Leistung frei wird, sind wir in gleicher Weise gegenüber dem Besteller von der Leistungspflicht befreit.
  3. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden sind auchbei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nachfruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
  4. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
  5. Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner über, sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verlassen hat.

IV. Copyright (Schutzrechte)

Sämtliche technische Unterlagen, Softwareprogramme auf sämtlichen Datenträgern (EPROM,Diskette, CD, DVD und andere) bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen weder kopiert, vervielfältigt oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

V. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein Netto zu zahlen. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Erfolgt keine Zahlung innerhalb 30 Tagen, sind wir berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 4 % über dem nachdem nach nationalen Vorschriften unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben an dieStelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank tretenden Zinssatzes zu verzinsen, mindestens jedoch 10 % zu verlangen. DieGeltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzuges bleibt vorbehalten.
  2. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderer Wertpapiere erfolgt nur erfüllungshalber unterdem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahmesämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Bei Wechselhingabe hat der Vertragspartner alle Diskontzinsen und Spesen nach unserer Berechnungzu tragen.
  3. Bei Teillieferungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlung zu.
  4. Befindet sich der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Rückstand, entstehen begründete Zweifelan der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit oder werden Schecks oder Wechsel nicht pünktlicheingelöst, so sind wir berechtigt, für die weiteren Lieferungen und Aufträge Vorauszahlung zu verlangen oder die Lieferung hinauszuschieben oder vom Vertrag nach Setzung einer Nachfrist zurückzutreten.
  5. Unser Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist. Ist eine Mängelrüge geltend gemacht, dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfange zurückbehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen,wenn über die Berechtigung der Mängel keine Zweifel bestehen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen unser Eigentum. Im Falle derZahlungsunfähigkeit steht uns das Recht zu, die Waren auszusondern. Der Besteller ist nichtberechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen Dritter unseres Eigentums, hat der Besteller dieseauf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichti-gen. Zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung ist der Besteller nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges berechtigt mit der Maßgabe, dass er dem Erwerber einen diesen Bestimmungen entsprechenden gleichartigen Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten auferlegt und dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf auf uns übergehen. Bei Verarbeitungenmit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Sache zu. Die Forderungen des Vertragspartners aus Weiterverkauf werden bereits jetzt an uns abgetreten, unabhängig, ob dieVorbehaltswaren in verändertem oder unverändertem Zustand oder ob sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert werden.

VII. Gewährleistung

  1. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bzw. nach Ausführung der angeblich mangelhaften Leistung schriftlich uns gegenüber untergenauer Angabe der behaupteten Mängel erfolgen. Andernfalls entfällt bei offensichtlichen Mängeln jede Gewährleistung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Eine etwaige Be-oder Verarbeitung ist sofort einzustellen.
  2. Die beanstandete Ware bzw. Leistung muss bis zu unserer Stellungnahme im Zustand der Anlieferung verbleiben. Bei Veränderungen durch den Vertragspartner oder Dritte entfällt die Gewährleistung. Dasselbe gilt, wenn uns der Vertragspartner keine Gelegenheit gibt, uns vonden Mängeln zu überzeugen, oder wenn er auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zur Verfügung stellt.
  3. Bei Reparaturen leisten wir Gewähr für die sachgemäße Durchführung. Die Gewährleistungszeit für Reparaturarbeiten beträgt 3 Monate und beginnt mit der Absendung desinstandgesetzten Gerätes.
  4. Bei begründeten Beanstandungen können wir nach unserer Wahl kostenfrei nachbessernoder kostenfreien Ersatz gegen Rückgabe der fehlerhaften Teile liefern. AndereGewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, was vor allem für Ersatzansprüche ausFolgeschäden gilt. Wir sind zu mindestens 2 Nachbesserung- oder Ersatzlieferungsversuchen berechtigt, wofür uns der Vertragspartner eine angemessene Frist zubilligen muss. Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist allerdings, dass der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und dem Wert des unbeanstan-deten Teiles der Lieferung bzw. Leistung entsprechen, nicht im Rückstand ist und die Anlagenach den gültigen VDE-Bestimmungen für Gefahrenmeldeanlagen regelmäßig nach den besonderen Bedingungen eines Wartungsvertrages gewartet wird.
  5. Bei Fehlschlagen der Nachbesserungen oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  6. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie fürden ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum EndederGewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht die gesetzliche Regelungeingreift.

VIII. Reparaturbedingungen (ausserhalb der Gewährleistung)

Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Rechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes des Verkäufers. Kommt die Reparatur aufgrund eines Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt der Verkäufer die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumendes Käufers oder Dritten durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtszeiten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für die Ein- und Rücksendung, Verpackung und Versand vonGeräten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängel müssen unverzüg-lich schriftlich erfolgen.

IX. Allgemeine Haftungsbegrenzungen

  1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Käufers aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen - werden, soweitrechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter odereinenunserer Erfüllungsgehilfen.
  2. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmannes, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden, z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Feuer, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowieggfl. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen.
  3. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Stand: 11/2001